Aktuelles:
Vom 15. bis 18. November 2010 findet in Hamburg der ISWA World Congress 2010 statt. Das Thema...
Am 11. November 2010 wird die Hamburger Industrie wieder ihre Werkstore für wechselwillige...
Vom 13. bis 17. September 2010 findet in München die IFAT Entsorga 2010 statt.
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Allgemeine Anlieferungs- und Geschäftsbedingungen
Validierte Umwelterklärung nach EG-Öko-Audit-VO (auf Anfrage)
Zertifikate für Qualitäts- und Umwelt-Management und Arbeitsschutzmanagement
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Novelle der Nachweisverordnung § 30, Abs. 2
Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
Durch die Novelle des KrW-/AbfG und der Nachweisverordnung ergeben sich ab dem 01.02.2007 einige abfallrechtliche Änderungen:
Alle Nachweiserklärungen, die im privilegierten Verfahren erstellt wurden, gelten nur dann über den 01.02.2007 hinaus, wenn sie spätestens 30 Kalendertage vor dem Inkrafttreten der novellierten NachweisVO der für uns zuständigen Behörde (Behörde für Stadtentwicklung und Umweltschutz Hamburg) vorliegen.
Wie Sie der beiliegenden Freistellung (pdf-Datei) entnehmen können, ist die AVG seitens der Behörde von dieser Verpflichtung befreit. Alle Entsorgungsnachweise, die im privilegierten Verfahren erstellt wurden, behalten somit ihre ursprüngliche Genehmigungsdauer.
Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an:
Ansprechpartner: Frau Klug, 040 - 733 51 148

