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Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 17. Verordnung zu diesem Gesetz (Verordnung über die...
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Elektr. Abfallnachweisverfahren
Ablauf einer Entsorgung mit dem AVG-Portal
Haben Sie einen gefährlichen Abfall zu entsorgen und noch keinen gültigen Entsorgungsnachweis (EN), sprechen Sie uns gerne an.
Wir erstellen mit Ihrer Hilfe und dem Webportal einen elektronischen EN. Sie prüfen Ihre Daten und stellen falls nötig weitere Dokumente bereit (wie z. B. Analysen und Sicherheitsdatenblätter). Unterschreiben Sie den EN elektronisch und senden Sie ihn an uns zurück. Wir erstellen die Annahmeerklärung. Elektronisch signiert schicken wir den EN an Sie und über die zentrale Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall.de) den beteiligten Behörden zu. Unser Portal wird Ihnen als Dienstleistung für Ihre gesamte Entsorgung, auch zur Übermittlung in Anlagen anderer Betreiber, zur Verfügung stehen.
Möchten Sie einen Abfall anliefern, vereinbaren Sie einen Termin mit einer unserer Entsorgungsanlagen. Wir koordinieren die Erstellung des Begleitscheines, den der Erzeuger vor Übergabe an den Beförderer mit Hilfe von Kartenlesegerät und persönlicher Signaturkarte signiert und an die Beteiligten verschickt. Der Beförderer übernimmt den Abfall und signiert ebenfalls elektronisch spätestens vor Übergabe an den Entsorger (für Erzeuger und Beförderer ist die elektronische Signatur erst zum 01.02.11 Pflicht, siehe: "Übergangsregelung"/FAQs). Der Abfallentsorger nimmt den Abfall an und bestätigt nach einer Eingangskontrolle ebenfalls mit einer elektronischen Signatur die Übergabe. Nach der Signatur wird der Begleitschein automatisch an die Beteiligten (Erzeuger, Beförderer) und die zuständigen Behörden verteilt.
Nun liegen allen Beteiligten, Abfallerzeuger, Beförderer, Entsorger und Behörde die Informationen jederzeit abrufbereit vor. Die Daten werden in das Register abgelegt. Der Vorgang der elektronischen Abfallnachweisführung mit elektronischer Signatur ist jetzt abgeschlossen.
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